Flug verspätet oder annulliert? Dir stehen bis zu 600 € zu.
Bei 3+ Stunden Verspätung oder Annullierung stehen dir 250–600 € Entschädigung zu — auch für Flüge von vor Jahren. Prüfe es in 2 Minuten, ohne Angabe von Daten.
Nach EU-Verordnung 261/2004Kein Erfolg, keine Kosten2 Minuten, ohne RegistrierungWir sammeln keine Daten
Unser Partner übernimmt den gesamten Fall auf Erfolgsbasis — ohne Erfolg zahlst du nichts.
Wie haben wir gerechnet?
Artikel 7 der Verordnung staffelt nach Großkreis-Entfernung: 250 € bis 1500 km, 400 € zwischen 1500–3500 km, 600 € darüber (innerhalb der EU max. 400 €). Auf Strecken über 3500 km kann der Betrag bei 3–4 Stunden Verspätung halbiert werden. Die Entfernung berechnen wir aus den Flughafenkoordinaten. „Wahrscheinlich“ bedeutet: Der Anspruch hängt vom Nachweis der Ursache ab — das prüft unser Partner kostenlos.
So funktioniert es
1
Du prüfstDu gibst Route und Vorfall ein — wir zeigen sofort, was dir zustehen kann. Ohne Daten.
2
Unser Partner übernimmtEin Klick bringt dich zu unserem Partner, der deinen Anspruch rechtlich gegen die Airline durchsetzt.
3
Du bekommst dein GeldNach erfolgreichem Fall gehört die Entschädigung dir, abzüglich der Erfolgsprovision. Kein Erfolg, keine Kosten.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung steht mir bei Verspätung zu?
Nach EU 261/2004 stehen dir bei 3+ Stunden Ankunftsverspätung je nach Entfernung 250, 400 oder 600 € pro Person zu — unabhängig vom Ticketpreis. Bei einer vierköpfigen Familie bis zu 2400 €.
Kann ich auch für alte Flüge fordern?
Ja, rückwirkend. Die Verjährungsfristen sind je nach Land unterschiedlich — in Deutschland z. B. 3 Jahre. Auch alte Verspätungen lohnen die Prüfung.
Was kostet die Forderung?
Unsere Prüfung ist kostenlos und ohne persönliche Daten. Übergibst du den Fall unserem Partner, arbeitet er auf Erfolgsbasis: Eine Gebühr fällt nur bei Erfolg an und wird von der Entschädigung abgezogen.
Was steht mir zu, wenn keine Entschädigung?
Bei Annullierung und langer Verspätung hast du — unabhängig von der Entschädigung — Anspruch auf: Umbuchung auf den nächsten Flug oder Erstattung, Betreuung (Essen, Getränke) ab 2+ Stunden und Hotel bei Übernachtung. Fordere das direkt bei der Airline.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Extremwetter, Fluglotsenstreik, Luftraumsperrung — dann gibt es meist keine Entschädigung. Aber: Technische Defekte und Streiks der eigenen Crew sind laut Gerichten NICHT außergewöhnlich. Airlines berufen sich oft zu Unrecht darauf — deshalb lohnt die kostenlose Prüfung.
Gilt das auch für Ryanair / Wizz Air?
Ja. Die Verordnung gilt für jeden Flug ab der EU, auch bei Billigfliegern — und für Flüge in die EU mit EU-Airlines aus aller Welt.
Warum wir das machen Als Passagier hat es mich geärgert, dass unsere Rechte auf dem Papier stark sind, aber kaum jemand sie nutzt — weil niemand weiß, was ihm zusteht. TripRights macht es einfach: Wir zeigen, was dir gehört, den Rest erledigt unser Partner. — [NAME], Gründer